Rechtsanwalt Holger Kreikenbohm
Geboren 1967 in Stadtoldendorf
Abitur an der Paul-Gerhard-Schule in Dassel
Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen
Referendariat in Paderborn
Seit 1996 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig
Verheiratet, zwei erwachsene Kinder
Da meine Ehefrau sich als Fachanwältin auf das Familienrecht spezialisiert hat, bearbeite ich die großen weiteren Bereiche, die unserer Ansicht nach ein Rechtsanwalt insbesondere in einem kleinstädtischen Bereich anzubieten hat. Meine Philosophie besteht in der Verfügbarkeit vor Ort. Im Internet wird dem Rechtssuchenden alles Mögliche versprochen. Das Besondere am Rechtsfall ist aber seine Einzigartigkeit, kein Fall ist wie der andere. Und deshalb bedarf es auch der genauen Auseinandersetzung mit eben Ihrem Fall. Im Folgenden möchte ich Ihnen einige meiner Kerngebiete kurz vorstellen:
Verkehrsunfall – Bei einem NICHT selbstverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie einen Anwalt beauftragen. Die Kosten des Anwalts trägt die gegnerische Versicherung! Die Versicherung ist nachvollziehbarerweise nicht daran interessiert, in Ihrem Sinne zu agieren, sondern im Rahmen der eigenen Kostenoptimierung. Das dabei nicht IHRE Interessen im Mittelpunkt stehen, liegt auf der Hand. Sie sollten daher, damit ihre Rechte kompetent wahrgenommen werden, sofort mit uns Kontakt aufnehmen. Ich gebe ihnen sofort so kurzfristig wie möglich – in der Woche, wenn möglich sogar am gleichen Tag – einen Termin, um mit der Arbeit für Sie zu beginnen. Und zwar auch dann, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Sofern und inwieweit Kostenrisiken bestehen, werde ich diese mit Ihnen erörtern.
Falls Sie darüber hinaus über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, umso besser. Bringen Sie die Police bitte zum Erstgespräch mit. Diese kann im Verkehrszivilrecht wertvoll sein, besonders auch gerade im Verkehrsstrafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht, in denen nicht selten Ihr Führerschein auf dem Spiel steht.
Bei einem Verkehrsunfall, an dem man Ihnen die Schuld gibt, gilt: Die wichtigste und grundlegendste Regel im Umgang mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsbehörde oder jeder anderen Strafverfolgungs- bzw. Ermittlungsbehörde lautet: Äußern Sie sich zunächst besser nicht zur Schuldfrage am Unfall, sondern machen Sie am besten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Wir geben Ihnen schnellstmöglich einen Termin, um das beste Vorgehen abzustimmen.
Sie haben eine Kündigung bekommen? Sie haben Lohnansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche gegen Ihren Arbeitgeber? Dann ist es ernst, denn hier steht unter Umständen ihre soziale Zukunft auf dem Spiel. Am besten lassen Sie keine Zeit verstreichen, sondern melden Sie sich sofort bei uns und lassen sich so bald wie möglich einen Termin geben. Denn hier gelten oft extrem kurze Fristen, binnen derer reagiert werden muss! Zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage muss binnen weniger Wochen erhoben werden. Deshalb gilt auch hier: Sie bekommen einen Termin so schnell wie möglich und rechtzeitig, meist noch am Tag des Anrufs.
Auch andere Fristen im Arbeitsrecht sind tückisch. Viele Arbeits- oder Tarifverträge beinhalten Ausschlussfristen, die oft an die Geltendmachung von Ansprüchen anknüpfen und nach deren Ablauf der Arbeitnehmer leer ausgeht. Lassen Sie hier nichts anbrennen!
Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung kann auch hier sehr wertvoll sein, aber es gibt oft auch die Möglichkeit, z.B. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Aber auch, wenn Sie als Arbeitgeber ein arbeitsrechtliches Problem haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um die beste Lösung zu realisieren.
Auch das Strafrecht gehört zu meinen klaren Tätigkeitsschwerpunkten hier gilt die allererste Regel, auch wenn es schwerfällt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Tätigen Sie keine Aussage vor Akteneinsicht. Sie haben einen Anspruch darauf zu wissen, was man Ihnen vorwirft und welche Beweismittel überhaupt gegen Sie vorliegen. Sie haben ein Recht auf ein faires und ordentliches Strafverfahren, in dem Ihre Rechte gewahrt werden und Sie nicht über den Tisch gezogen werden. Egal ob Sie schuldig oder unschuldig sind. Und der Verteidiger hat mit Ihnen unter Wahrung seiner Schweigepflicht alles zu tun, um Ihnen so gut wie möglich in dieser Lage zu helfen. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin. Wir reden über die Chancen und Modalitäten, auch über die Fragen der Finanzierung. Sofern die Angelegenheit bereits bei Gericht ist und Sie sich einen Pflichtverteidiger suchen sollen, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich vertrete Sie aber auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Sowohl im Strafprozess als auch in einem oft notwendig werdenden Verfahren vor dem Zivilgericht (z.B. wenn es um Schmerzensgeld nach einer Straftat geht) sieht das Gesetz umfangreiche Rechte für Menschen vor, die Opfer einer Straftat geworden sind. Sprechen Sie mich an, wir werden die Möglichkeiten des Vorgehens miteinander erörtern.
Erbrecht ist ein extrem kompliziertes Rechtsgebiet. Niemand setzt sich gerne mit dem Tod auseinander, weder mit dem eigenen noch mit dem nahestehender Menschen. Sie wollen ein Testament errichten, wissen aber nicht recht wie und welche der unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten für Sie sinnvoll sind. Dann helfe ich Ihnen gerne und zwar unter der Maxime, dass ihr ureigenster Wille dabei im Mittelpunkt steht.
Sie sind plötzlich Erbe geworden und wissen vielleicht gar nicht, wie Sie damit umgehen sollen, welche Folgen das für Sie hat? Dann helfe ich Ihnen gerne.
Sie sollen als Angehöriger leer ausgehen oder fühlen sich benachteiligt? Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit z.B. eines Testamentes? Dann werde ich Ihre Rechte prüfen, oft bestehen hier Rechte aus dem Pflichtteilsrecht oder Pflichtteilsergänzungsrecht.
Sie möchten eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht errichten? Ich helfe Ihnen gerne weiter und erarbeite mit Ihnen eine Lösung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Diesen großen Bereich, dessen umfassende Erörterung hier den Rahmen sprengen würde, bearbeite ich selbstverständlich auch. Er reicht von Streitigkeiten aus Kaufverträgen (z.B. Gewährleistungsfälle aus P KW-Kaufverträgen) über Mietrechtsfälle (Kündigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungsstreitigkeiten uvm.) über den Werkvertragsfall (z.B. Probleme im Bereich des Bauvertrages) zum Schadensfall, Nachbarrechtsfall und auch zum Versicherungsfall (z.B. Wohngebäudeversicherung verweigert die Bezahlung eines Schadens). Auch die unzähligen Fälle aus dem Verbraucherrecht gehören hierher. In vielen dieser Fälle kommt der Einsatz einer Rechtsschutzversicherung zum Tragen.
Auf einen wichtigen Punkt weise ich hin: Ich sehe meinen Beruf nicht als Interessenvertreter einer bestimmten Klientel. Ich vertrete hier sowohl Käufer als auch Verkäufer, Mieter und Vermieter, Auftraggeber eines Werks als auch Werkunternehmer.
Ihnen steht das Wasser finanziell bis zum Hals und Sie kommen aus den Schulden nicht mehr heraus? Dann verzweifeln Sie nicht! Ich regele für Sie das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, damit Sie einen Anspruch auf das gerichtliche Insolvenzverfahren haben.